Synchronisierungsregeln: Richtlinien zur Anwendungssteuerung für nicht aufgeführte Anwendungen
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Szenario |
Regel |
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Einem Benutzerkonto wird eine Softwarekonfiguration mit einer Standardanwendungssteuerungsrichtlinie oder einer benutzerdefinierten Anwendungssteuerungsrichtlinie für nicht aufgeführte Anwendungen zugewiesen. Einer Gruppe, der das Benutzerkonto angehört, wird eine Softwarekonfiguration mit einer anderen Anwendungssteuerungsrichtlinie zugewiesen. |
Eine Anwendungssteuerungsrichtlinie für nicht aufgeführte Anwendungen in einer Softwarekonfiguration, die einem Benutzerkonto zugewiesen wird, hat Vorrang vor einer Anwendungssteuerungsrichtlinie für nicht aufgeführte Anwendungen in einer Softwarekonfiguration, die einer Gruppe zugewiesen wird. |
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Einem Benutzerkonto wird eine Softwarekonfiguration zugewiesen, die nicht aufgeführte Anwendungen als "Unzulässig" definiert. Zusätzlich wird dem Benutzerkonto eine Softwarekonfiguration zugewiesen, die nicht aufgeführte Anwendungen als "Optional" definiert. |
Falls nicht aufgeführte Anwendungen in einer Softwarekonfiguration, die einem Benutzerkonto zugewiesen wird, als "Unzulässig" definiert sind, werden nicht aufgeführte Anwendungen auf dem BlackBerry-Gerät nicht zugelassen. |
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Einem Benutzerkonto werden mehrere Softwarekonfigurationen mit unterschiedlichen Anwendungssteuerungsrichtlinien für nicht aufgeführte Anwendungen zugewiesen. |
Auf das BlackBerry-Gerät wird diejenige Anwendungssteuerungsrichtlinie für nicht aufgeführte Anwendungen angewendet, der Sie im BlackBerry Administration Service den höchsten Rang zugewiesen haben. |
